Auszug aus einen Brief der Stadt Schifferstadt:
die Einmündungen der Seitenstraßen der Hans-Purrmann-Straße sind mit einem
abgesenkten Bordstein versehen. Es gilt somit die Regelung des § 10
Straßenverkehrsordnung mit der Folge, dass die Fahrzeuge auf der Hans-Purrmann-Straße
Vorfahrtsberechtigt sind.
Bei Fragen:
Stadtverwaltung Schifferstadt Fachbereich 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Marktplatz 2 67105 Schifferstadt